(JTF) - Unternehmensförderung 2023 - Zuschüsse für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe
Förderprogramm: (JTF) - Unternehmensförderung 2023
Maschinen/ Geräte/ Neu- und Ausbau Betriebsstätte
Das Programm “(JTF) – Unternehmensförderung 2023” unterstützt Investitionsvorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, zur Diversifizierung der Produktion von Betriebsstätten in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.
Ziele des Förderprogramms: (JTF) - Unternehmensförderung 2023
- Unterstützung bei Investitionen in Lohnausgabenförderung oder Anlagevermögen
- Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen
Was kann gefördert werden?:
- Errichtung einer neuen Geschäftsstelle.
- Erweiterung der Fähigkeiten oder Kapazitäten eines bestehenden Standorts.
- Ergänzung des Produkt- oder Dienstleistungsangebots um bisher nicht angebotene Elemente.
- Komplette Überarbeitung der Produktionsmethoden an einem bestehenden Standort.
Wer kann gefördert werden?:

- KMU und Große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

- Unternehmen, deren Gesellschafter > 50 % Banken, Versicherungen, die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Sachsen oder Kommunen sind.
- Unternehmen aus bestimmten Branchen (siehe nachfolgende Liste)
- Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurden
- Eigenleistungen und Leistungen von verbundenen und/oder verflochtenen Unternehmen, die im Zusammenhang mit den Vorhaben erbracht werden
- die Stilllegung oder der Bau von Kernkraftwerken
- die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
- Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe
- turnusmäßige Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware
- Grundstücke
- Tiere
- Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge aller Art, die eine Verkehrszulassung haben und primär dem Transport dienen
- gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Blockheizkraftwerke (BHKW) und Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
- Investitionen, die der Reparatur- und/oder Ersatzbeschaffung dienen
- aktivierungsfähige Finanzierungskosten
- Ausgaben für Miet- und Leasingverträge
- Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme
- Investitionen in das Nebengewerbe
- Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht
- Investitionen für die Teilnahme an Messen bzw. die Teilnahme an Messen
- Barzahlungen
- Fischerei und Aquakultur
- Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Stahlindustrie
- Steinkohlenbergbau und Braunkohlentagebau
- Schiffbau
- Kunstfaserindustrie
- Verkehrssektor und für damit verbundene Infrastrukturen
- Herstellung von Kraftwagen- und Kraftwagenteilen und sonstiger Fahrzeugbau soweit fossile Verbrenner oder nach Artikel 13 Buchstabe a Allgemeine Gruppenfreistellungverordnung (AGVO) ausgeschlossen
- Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen soweit fossile Verbrenner
- Rundfunkveranstalter, Telekommunikation
- Erzeugung und Verteilung von Energie und für Energieinfrastrukturen
- Betriebsbeihilfen zugunsten von Unternehmen,
- deren Haupttätigkeit unter Abschnitt K „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ der NACE Rev. 2 fällt, oder
- die konzerninterne Tätigkeiten ausüben und deren Haupttätigkeit unter
- die Klasse 70.10 „Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben“ oder
- unter die Klasse 70.22 „Unternehmensberatung“ der NACE Rev. 2 fällt.
- Breitbandinfrastrukturen (Ausbau von Internetbreitband )
- Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen oder ähnliche Einrichtungen
- Tätigkeiten und Investitionen, die durch gesetzliche Vergütungsansprüche finanziert bzw. anteilig finanziert werden
- Großhandel
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Ist das Vorhaben förderfähig?

- Maschinen, Anlagen
- Betriebs und Geschäftsausstattung
- Gebäude
- Bauliche Investitionen
- Immaterielle Wirtschaftsgüter

- Ersatzbeschaffung, gebrauchte Wirtschaftsgüter
- Nicht betriebsnotwendige Einrichtungen
- Investitionen i. V. m. fossilen Brennstoffen
- Geschäftsanteile o. Beteiligungen, Gebühren und Finanzierungskosten aller Art, Umsatzsteuer
- Planungsleistungen, Bodenuntersuchungen sowie sonstige vorbereitende Maßnahmen
- Grundstückserwerb
- Wirtschaftsgüter für Vermietung und Verpachtung
Leistungen des Förderprogramms: (JTF) - Unternehmensförderung 2023
- Zuschüsse bis 70%
- genaue Quote ist Abhängig vom Standort und der Unternehmensgröße

Förderung nach De-minimis-Verordnung
- Fördergebietsunabhängig:
- Maximal 70 % Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
- Direkte Sachausgaben und indirekte Pauschalen (7 % der direkten Ausgaben) sind förderfähig.
Förderung nach AGVO
- C-Fördergebiete:
- Zuschusshöhe: Bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben.
- Sonderregelung: In polennahen C-Gebieten zusätzlich +10 % Zuschlag möglich.
- D-Fördergebiete:
- Kleine Unternehmen: Maximal 20 % Zuschuss.
- Mittlere Unternehmen: Maximal 10 % Zuschuss.
- Voraussetzungen:
- Einhaltung der Bestimmungen zu materiellen und immateriellen Vermögenswerten gemäß Artikel 14 und 17 der AGVO
Transformationsberatung
Förderung nach AGVO
- Zuschusshöhe:
- Analyse-Modul:
- 5–10 Beratungstage.
- Zuschuss: 3.000–6.000 €.
- Implementierungs-Modul:
- 5–15 Beratungstage.
- Zuschuss: 3.000–9.000 €.
- Maximaler Zuschussanteil: 50 %.
- Analyse-Modul:
Förderung nach De-minimis-Verordnung
- Zuschusshöhe:
- Analyse-Modul:
- 5–10 Beratungstage.
- Zuschuss: 4.200–8.400 €.
- Implementierungs-Modul:
- 5–15 Beratungstage.
- Zuschuss: 4.200–12.600 €.
- Maximaler Zuschussanteil: 70 %.
- Analyse-Modul:
Startgeld Lausitz
- Fördergebiet: Lausitz-Region.
- Zuschusshöhe:
- Monatlicher Förderbetrag: 2.030 € (70 % der Pauschale von 2.900 €).
- Maximaler Zuschuss: 24.360 € für ein Jahr (12 Monate).
Vorraussetzungen des Förderprogramms: (JTF) - Unternehmensförderung 2023
- Investment muss das Unternehmen wettbewerbsfähiger machen (z.B. Angebotserweiterung, Umsatzsteigerung, Prozessoptimierung, Qualitätsverbesserung).
- Projekt muss ökologisch und sozial nachhaltig sein.
- Erhalt und Besetzung der Arbeitsplätze am geförderten Standort für mindestens drei Jahre.
- Geförderte Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei bis fünf Jahre im Unternehmen bleiben.
Häufige Fragen: (JTF) - Unternehmensförderung 2023
Dieses Vorhaben ist grundsätzlich förderfähig. Solche Anschaffungen können
gefördert werden, solange sie nicht in Verbindung miit fossilen Brennstoffen stehen.
Dies ist prinzipiell Förderfähig. Sowohl Neubauten, als auch die Ausstattung sind
förderfähig. Je nach Branche und Landkreis gibt es hierfür bis zu 70% Zuschüsse.
Grundsätzlich ist dieses Vorhaben förderfähig. Fahrzeuge sind förderfähig, solange
sie nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen und nicht mit fossilen Brennstoffen
betrieben werden. Auch eine Ladestation für den Gabelstapler ist förderfähig. Solange
die Solaranlage weniger als 50% der Investitionen ausmacht, bzw. der größte Teil des
produzierten Stromes für Unternehmenszwecke genutzt wird, ist auch eine Solaranlage
förderfähig.
Für diese Investitionen kann man Zuschüsse bekommen. Genauer gesagt, kann die
Förderquote - je nach Branche und Standort - bis zu 70% betragen.
Förderung für Investitionen in Brandenburg
Das Förderprogramm (JTF) – Unternehmensförderung 2023 richtet sich gezielt an kleine und mittelständische Unternehmen in Brandenburg, die investieren wollen. Dieses Programm unterstützt Unternehmen, die in von Strukturwandel betroffenen Gebieten tätig sind, und wird mit Geldern aus dem JTF (Just Transition Fund) gefördert, besser bekannt als Strukturwandel- oder Kohleausstiegsfonds.
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet im Rahmen der Förderrichtlinie Unternehmensförderung 2023 attraktive Zuschüsse für Investitionen an, die das regionale Wachstum stärken. Damit sollen Unternehmen in strukturschwachen Gebieten unterstützt werden, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Arbeitsplätze zu schaffen.
Ob es um den Ausbau von Produktionskapazitäten, neue Technologien oder nachhaltige Projekte geht – die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet maßgeschneiderte Unterstützung für Ihre Investitionsvorhaben. Für Unternehmen, die langfristig auf Wachstum setzen, ist dieses Programm eine wertvolle Möglichkeit, Fördermittel gezielt einzusetzen.
Wenn Sie mehr über die Förderung Unternehmensförderung 2023 erfahren möchten, beraten wir Sie umfassend zu den aktuellen Richtlinien und begleiten Sie bei der Beantragung.
Wie wir arbeiten
Der einfache Prozess, um den idealen Zuschuss zu identifizieren
Vereinfachte Schritte, um Ihren optimalen Fördermittelplan mühelos zu finden und zu nutzen