JTF Unternehmensförderung Brandenburg – Zuschüsse für Investitionsvorhaben

JTF Unternehmensförderung: Was wird gefördert?

Die JTF Unternehmensförderung Brandenburg unterstützt KMU und größere Unternehmen mit Zuschüssen von bis zu 70 % auf Investitionen in Maschinen, Anlagen und Betriebsstätten. Insbesondere Unternehmen in Strukturwandelgebieten Brandenburg profitieren von der JTF Unternehmensförderung. Außerdem ermöglicht das Programm auch die Förderung von Transformationsberatungen und des Startgeldes Lausitz.

Die JTF Unternehmensförderung Brandenburg unterstützt Investitionsvorhaben zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, zur Diversifizierung der Produktion oder zur grundlegenden Änderung des Produktionsprozesses. Deshalb ist die JTF Unternehmensförderung besonders für Unternehmen in Strukturwandelgebieten geeignet. Insbesondere Betriebe in der Lausitz-Region profitieren dabei von zusätzlichen Programmen wie dem Startgeld Lausitz.

JTF Unternehmensförderung: Was wird gefördert?

  • Unterstützung bei Investitionen in Lohnausgabenförderung oder Anlagevermögen
  • Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen

Was kann gefördert werden?:

  • Errichtung einer neuen Geschäftsstelle.
  • Erweiterung der Fähigkeiten oder Kapazitäten eines bestehenden Standorts.
  • Ergänzung des Produkt- oder Dienstleistungsangebots um bisher nicht angebotene Elemente.
  • Komplette Überarbeitung der Produktionsmethoden an einem bestehenden Standort.

Wer kann gefördert werden?:

  • Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurden
  • Eigenleistungen und Leistungen von verbundenen und/oder verflochtenen Unternehmen, die im Zusammenhang mit den Vorhaben erbracht werden
  • die Stilllegung oder der Bau von Kernkraftwerken
  • die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Tabak und Tabakerzeugnissen
  • Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe
  • turnusmäßige Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware
  • Grundstücke
  • Tiere
  • Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge aller Art, die eine Verkehrszulassung haben und primär dem Transport dienen
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter
  • Blockheizkraftwerke (BHKW) und Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)
  • Investitionen, die der Reparatur- und/oder Ersatzbeschaffung dienen
  • aktivierungsfähige Finanzierungskosten
  • Ausgaben für Miet- und Leasingverträge
  • Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme
  • Investitionen in das Nebengewerbe
  • Mehrwertsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht
  • Investitionen für die Teilnahme an Messen bzw. die Teilnahme an Messen
  • Barzahlungen
  • Fischerei und Aquakultur
  • Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Stahlindustrie
  • Steinkohlenbergbau und Braunkohlentagebau
  • Schiffbau
  • Kunstfaserindustrie
  • Verkehrssektor und für damit verbundene Infrastrukturen
  • Herstellung von Kraftwagen- und Kraftwagenteilen und sonstiger Fahrzeugbau soweit fossile Verbrenner oder nach Artikel 13 Buchstabe a Allgemeine Gruppenfreistellungverordnung (AGVO) ausgeschlossen
  • Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen soweit fossile Verbrenner
  • Rundfunkveranstalter, Telekommunikation
  • Erzeugung und Verteilung von Energie und für Energieinfrastrukturen
  • Betriebsbeihilfen zugunsten von Unternehmen,
  • deren Haupttätigkeit unter Abschnitt K „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ der NACE Rev. 2 fällt, oder
  • die konzerninterne Tätigkeiten ausüben und deren Haupttätigkeit unter
  • die Klasse 70.10 „Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben“ oder
  • unter die Klasse 70.22 „Unternehmensberatung“ der NACE Rev. 2 fällt.
  • Breitbandinfrastrukturen (Ausbau von Internetbreitband )
  • Pflegeeinrichtungen, Altenheime, Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Kinder- und Jugendbetreuungseinrichtungen oder ähnliche Einrichtungen
  • Tätigkeiten und Investitionen, die durch gesetzliche Vergütungsansprüche finanziert bzw. anteilig finanziert werden
  • Großhandel
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung

Ist das Vorhaben förderfähig?

JTF Unternehmensförderung: Was wird gefördert?

  • Zuschüsse bis 70%
  • genaue Quote ist Abhängig vom Standort und der Unternehmensgröße
Förderung nach De-minimis-Verordnung
  • Fördergebietsunabhängig:
    • Maximal 70 % Zuschuss auf die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
    • Direkte Sachausgaben und indirekte Pauschalen (7 % der direkten Ausgaben) sind förderfähig.
 
Förderung nach AGVO
  • C-Fördergebiete:
    • Zuschusshöhe: Bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben.
    • Sonderregelung: In polennahen C-Gebieten zusätzlich +10 % Zuschlag möglich.
  • D-Fördergebiete:
    • Kleine Unternehmen: Maximal 20 % Zuschuss.
    • Mittlere Unternehmen: Maximal 10 % Zuschuss.
  • Voraussetzungen:
    • Einhaltung der Bestimmungen zu materiellen und immateriellen Vermögenswerten gemäß Artikel 14 und 17 der AGVO

Transformationsberatung

Förderung nach AGVO
  • Zuschusshöhe:
    • Analyse-Modul:
      • 5–10 Beratungstage.
      • Zuschuss: 3.000–6.000 €.
    • Implementierungs-Modul:
      • 5–15 Beratungstage.
      • Zuschuss: 3.000–9.000 €.
    • Maximaler Zuschussanteil: 50 %.
 
Förderung nach De-minimis-Verordnung
  • Zuschusshöhe:
    • Analyse-Modul:
      • 5–10 Beratungstage.
      • Zuschuss: 4.200–8.400 €.
    • Implementierungs-Modul:
      • 5–15 Beratungstage.
      • Zuschuss: 4.200–12.600 €.
    • Maximaler Zuschussanteil: 70 %.

Startgeld Lausitz

  • Fördergebiet: Lausitz-Region.
  • Zuschusshöhe:
    • Monatlicher Förderbetrag: 2.030 € (70 % der Pauschale von 2.900 €).
    • Maximaler Zuschuss: 24.360 € für ein Jahr (12 Monate).

JTF Unternehmensförderung: Was wird gefördert?

Darüber hinaus können die Zuschüsse je nach Standort und Betriebsgröße variieren. Deshalb sollten Sie Ihren genauen Fördersatz frühzeitig klären. Zusätzlich gibt es für Unternehmen in polennahen C-Gebieten einen Bonus von 10 %. Somit können bestimmte Betriebe bis zu 45 % Zuschuss erhalten. Folglich lohnt sich eine genaue Prüfung des Standorts vor der Antragstellung. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir den optimalen Fördersatz für die JTF Unternehmensförderung.

  • Investment muss das Unternehmen wettbewerbsfähiger machen (z.B. Angebotserweiterung, Umsatzsteigerung, Prozessoptimierung, Qualitätsverbesserung).
  • Projekt muss ökologisch und sozial nachhaltig sein.
  • Erhalt und Besetzung der Arbeitsplätze am geförderten Standort für mindestens drei Jahre.
  • Geförderte Wirtschaftsgüter müssen mindestens drei bis fünf Jahre im Unternehmen bleiben.

Häufige Fragen zur JTF Unternehmensförderung

Dieses Vorhaben ist grundsätzlich förderfähig. Solche Anschaffungen können
gefördert werden, solange sie nicht in Verbindung miit fossilen Brennstoffen stehen.

Dies ist prinzipiell Förderfähig. Sowohl Neubauten, als auch die Ausstattung sind
förderfähig. Je nach Branche und Landkreis gibt es hierfür bis zu 70% Zuschüsse.

Grundsätzlich ist dieses Vorhaben förderfähig. Fahrzeuge sind förderfähig, solange
sie nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen und nicht mit fossilen Brennstoffen
betrieben werden. Auch eine Ladestation für den Gabelstapler ist förderfähig. Solange
die Solaranlage weniger als 50% der Investitionen ausmacht, bzw. der größte Teil des
produzierten Stromes für Unternehmenszwecke genutzt wird, ist auch eine Solaranlage
förderfähig.

Für diese Investitionen kann man Zuschüsse bekommen. Genauer gesagt, kann die
Förderquote - je nach Branche und Standort - bis zu 70% betragen.

Förderung für Investitionen in Brandenburg

Das Förderprogramm (JTF) – Unternehmensförderung 2023 richtet sich gezielt an kleine und mittelständische Unternehmen in Brandenburg, die investieren wollen. Dieses Programm unterstützt Unternehmen, die in von Strukturwandel betroffenen Gebieten tätig sind, und wird mit Geldern aus dem JTF (Just Transition Fund) gefördert, besser bekannt als Strukturwandel- oder Kohleausstiegsfonds.

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet im Rahmen der Förderrichtlinie JTF Unternehmensförderung attraktive Zuschüsse für Investitionen an, die das regionale Wachstum stärken. Damit sollen Unternehmen in strukturschwachen Gebieten unterstützt werden, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Arbeitsplätze zu schaffen. Zudem wird die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Betriebe nachhaltig gestärkt. Jedoch müssen alle Vorhaben vor Antragstellung genehmigt werden.

Ob es um den Ausbau von Produktionskapazitäten, neue Technologien oder nachhaltige Projekte geht – die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet maßgeschneiderte Unterstützung für Ihre Investitionsvorhaben. Für Unternehmen, die langfristig auf Wachstum setzen, ist dieses Programm eine wertvolle Möglichkeit, Fördermittel gezielt einzusetzen.

Wenn Sie mehr über die JTF Unternehmensförderung erfahren möchten, beraten wir Sie umfassend zu den aktuellen Richtlinien und begleiten Sie bei der Beantragung.

Zunächst empfehlen wir, die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens frühzeitig zu prüfen. Anschließend unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Darüber hinaus übernehmen wir die Kommunikation mit der Investitionsbank Brandenburg. Außerdem begleiten wir Sie bis zur Auszahlung der Fördermittel. Somit sparen Sie Zeit und Ressourcen. Tatsächlich scheitern viele Anträge an formalen Fehlern – deshalb lohnt sich professionelle Unterstützung. Infolgedessen erhöht sich die Erfolgschance bei der JTF Unternehmensförderung erheblich. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihr Unternehmen.

Insbesondere Unternehmen im Lausitzer Strukturwandelgebiet profitieren von der JTF Unternehmensförderung Brandenburg. Zusätzlich können Sie mit dem Startgeld Lausitz weitere Mittel kombinieren. Weitere Förderprogramme finden Sie auf unserer Startseite für Fördermittel Brandenburg. Kontaktieren Sie auch die Investitionsbank Brandenburg (ILB) zur JTF Unternehmensförderung.